Die schnelle Verfügbarkeit von Waffen ist ein gravierendes Problem.

von | Sep. 6, 2020 | Waffenrecht | 0 Kommentare

Vor ein paar Tagen ist mir eine ältere Interpellation im Netz bei einer Recherche aufgefallen.
Darin wirft Frau Altständerätin (1999-2003) Berger Michèle-Irène (FDP, NE) folgenden Schluss auf:

“Kürzlich wurde im Fernsehen über Vandalenakte in Zügen der SBB berichtet. Wie sich bei den Durchsuchungen herausgestellt hat, tragen viele Jugendliche Waffen auf sich. Dasselbe Phänomen wird in Schulen festgestellt. Das Hauptproblem liegt ganz klar im Zugang zu den Waffen. Deshalb müssen Sicherheit und Kontrollen auch mit Hilfe des Waffengesetzes verstärkt werden.”

https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20023028

In meinen Augen steht diese Schlussfolgerung auf wackeligen Grundannahmen.

  • Die Waffenart ist nicht spezifiziert.
  • Die PKS 2019 weist Schusswaffe als Tatmittel bei gerade mal 32 registrierte Fälle schweizweit aus. Schneid- und Stichwaffendelikte sind 243 Fälle registriert worden. Also mehr als das 7.5-fache zu Schusswaffe!
  • Der kausale Zusammenhang zwischen Verfügbarkeit und widerrechtlichem Tragen von Schuss- und Blankwaffen ist nicht belegt oder haltbar.
  • Die dahinterliegende Problematik des verbotenen Tragen von Waffen ist eher auf sozi-ökonomische Probleme zurückzuführen, als dann auf das Thema Waffen an sich.
  • Registrierte und rechtlich korrekt erworbene Waffen werden seltenst vom Erwerber für illegale zwecke verwendet.
  • Illegaler Waffenbesitz lässt sich nicht durch Gesetze regeln oder kontrollieren, sondern nur sankltionieren.
  • Soziologische, ökonomische oder gesellschaftliche Probleme lassen sich sehr wohl vom Staat beeinflussen und durch politische Einflussnahme lösen oder wenigsten angehen.

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